Der neue Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Wie gut sind die DAX-, MDAX-, und SDAX-Unternehmen vorbereitet?
TOP-Thema im Oktober
Europa im Jahr 2050 – klimaneutral! Dies hat sich zumindest die EU-Kommission klar zum Ziel gesetzt und mit der Einführung des „EU Green Deal“ am 11.01.2019 noch einmal deutlich das regulatorische Umfeld verschärft, insb. für Unternehmen und Kapitalmärkte. Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission sodann ihren Vorschlag zur neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterbreitet, welche die bestehende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) (2014/95/EU) ersetzen würde. Die CSRD ist neben der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ein weiteres Instrument im Rahmen der europäischen Sustainable- Finance-Strategie, mit welcher die EU-Kommission zum einen nachhaltige Investitionen und Projekte fördern und zum anderen die Transparenz von Nachhaltigkeitsinformationen stärken möchte. Indes bringt der aktuelle Kommissionsentwurf zur CSRD enorme Herausforderungen, vor allem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutscher Unternehmen, mit sich. Der vorliegende Beitrag stellt dar, welche Anforderungen auf die Unternehmen zukommen und wie gut die größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland in puncto Konformität und Bereitschaft zur Anwendung ausgewählter Anforderungen des CSRD-Entwurfs abschneiden.
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