Das Other Comprehensive Income – eine vielfach unbeachtete und wenig vergleichbare Größe auf dem deutschen Kapitalmarkt
TOP-Thema im Oktober 2015:
Ein Beitrag von Prof. Dr. Henning Zülch und Matthias Höltken, M.Sc.,
beide HHL Leipzig Graduate School of Management, Leipzig
Die Ergebniskonzeption der IFRS erlaubt neben der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auch eine unmittelbare Erfassung von Ergebnisbestandteilen im Eigenkapital. Diese Aufwendungen und Erträge werden entsprechend im sonstigen Ergebnis oder other comprehensive income (OCI) gezeigt. Diese können somit in Abhängigkeit der Regelung einzelner Standards für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft der GuV vorenthalten werden. Im Fokus der Öffentlichkeit steht jedoch meist das im Rahmen der GuV ausgewiesene Periodenergebnis, das jedoch ohne Berücksichtigung der im OCI erfassten Ergebnisbestandteile lediglich ein unvollständiges Bild der Ertragslage eines Unternehmens zeichnet. Das OCI bleibt vielfach – auch seitens des Kapitalmarkts – unbeachtet.
Wagt man nun einen genaueren Blick hinter die Kulissen, so muss man sich zwangsläufig fragen: Warum gibt es eigentlich zwei unabhängige Erfolgskomponenten in einer IFRS-Erfolgsrechnung? Die Antwort ist einfach. Wir benötigen einerseits die GuV mit ihren klassischen Aufwendungen und Erträgen, um primär nachhaltige, d.h. wiederkehrende, Erfolgskomponenten abzubilden, welche aus dem operativen Geschäft resultieren. Andererseits existieren zahlreiche Erfolgskomponenten, die grundsätzlich nur mittelbar etwas mit der Unternehmenstätigkeit zu tun haben und eher auf Veränderungen auf den Märkten zurückzuführen sind (u.a. Fair Value-Änderungen). Diese Erfolgskomponenten sind nicht nachhaltig und damit einmaliger Natur und werden unmittelbar dem OCI und damit dem Eigenkapital zugeführt. Damit der interessierte Abschlussadressat nachhaltige von nicht nachhaltigen Erfolgskomponenten zu unterscheiden vermag, ist die nach den IFRS gewählte Differenzierung der sogenannten Gesamtergebnisrechnung (comprehensive income) in die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI) sinnvoll und zu begrüßen. In einem nächsten Schritt gilt es nun, der Frage nachzugehen, wie diese Differenzierung und die dahinterstehenden Regelungen von der Praxis angewendet bzw. umgesetzt werden. Konkret heißt dies: Wie sieht das Gesamtergebnis in Deutschland aus? Welche Bedeutung hat das OCI in diesem Zusammenhang? Welche Ergebnisbestandteile sind aktuell die Treiber des OCI?
Eine Auswertung der Gesamtergebnisrechnungen, d.h. des comprehensive income bestehend aus GuV und OCI, der 160 größten deutschen Unternehmen für die vergangenen vier Jahre zeigt zunächst, dass die deutschen Unternehmen überwiegend profitabel sind. Für das OCI lässt sich beobachten, dass die dort erfassten Aufwendungen die Erträge im Schnitt übersteigen und etwa 20% des jährlichen Gesamtergebnisses ausmachen. Für die DAX- und MDAX-Unternehmen liegen diese Werte bei fast 40% bzw. 30%. Dies zeigt die Notwendigkeit für eine explizite Beachtung der im OCI erfassten Ergebnisbeiträge. Denn diese sind als wesentlich zu qualifizieren.
Welche Aufwendungen und Erträge im OCI zu erfassen sind, wird in den einzelnen IFRS geregelt – an einer theoretisch fundierten Systematik fehlt es jedoch. Eine Tatsache, die im Schrifttum seit Jahren kritisiert wird und derer sich auch der Standardsetter bewusst ist (vgl. KÜTING/REUTER [2009]; ANTONAKOPOULOS [2010]). Gleichwohl ist auch mittelfristig keine Besserung diesbezüglich in Sicht. In der Analyse zeigt sich, dass derzeit die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie die Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen die größten Ergebnisbeiträge im OCI ausmachen. Insbesondere die seit 2013 verpflichtende Erfassung der Neubewertungseffekte aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen hat dabei zur unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit der Abschlüsse beigetragen. Bevor der überarbeitete IAS 19 (rev. 2011) in Kraft getreten ist, war es den Unternehmen möglich, diese Bewertungsdifferenzen durch entsprechend günstige Schätzung dem Adressaten vorzuenthalten (vgl. SCHMELING [2015]).
Allerdings wird die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit des OCI durch die zahlreich bestehenden Ausweiswahlrechte deutlich eingeschränkt. Betrachtet man zunächst die Darstellung des OCI, so zeigt sich, dass die meisten Unternehmen für den two-statement approach optieren und GuV und OCI separat voneinander, regelmäßig auf unterschiedlichen Seiten, im Geschäftsbericht darstellen. Ein weiteres Beispiel ist der Ausweis der im Abschlussjahr recycelten Aufwendungen und Erträge – also der Umgliederung von temporär erfassten Ergebnisbestandteilen zurück in die GuV. Der Großteil der Unternehmen entscheidet sich hierbei für einen Ausweis dieser Beiträge im Anhang und entzieht diese Information somit dem unmittelbaren Fokus des Abschlussadressaten. Gleiches gilt für die zu den einzelnen OCI-Kategorien korrespondierenden Steuerlatenzen. Auch für diese gilt das Ausweiswahlrecht zwischen OCI und Anhang – hier lässt sich keine Tendenz in der Bilanzierungspraxis erkennen, da sich die Unternehmen nahezu paritätisch auf die beiden Optionen verteilen. Dementsprechend heterogen zeigt sich auch das Bild für den Ausweis der im OCI erfassten Kategorien vor oder nach Steuern, wobei einige Unternehmen sogar beide Darstellungsvarianten mischen. Für eine unternehmens- und länderübergreifende Vergleichbarkeit, wie es die IFRS anstreben, wäre eine Vorsteuerdarstellung mit Sicherheit zielführend, da nationale bzw. regionale Besonderheiten außer Acht bleiben (vgl. HÜTTERMANN/KNAPPSTEIN [2014]).
Vor dem Hintergrund des Postulats von Transparenz und Vergleichbarkeit sind die vorangestellten Entwicklungen in der deutschen Bilanzierungspraxis kritisch zu hinterfragen. Insbesondere die mit den Ausweiswahlrechten verbundenen Kosten der Informationsbeschaffung bzw. Informationsharmonisierung stehen einer Standardisierung der Abschlüsse entgegen. Diese ist jedoch – zu einem gewissen Grad – zwingend notwendig, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu erreichen. Eine Reduzierung der Ausweiswahlrechte könnte hier zu einer deutlichen Steigerung der unternehmensübergreifenden Vergleichbarkeit der Abschlüsse beitragen.
Alles in allem zeigt der Blick in die Praxis, dass das OCI sehr wohl eine zu beachtende Erfolgskomponente in der IFRS-Rechnungslegung ist, so macht das OCI bei deutschen DAX-Unternehmen mitunter 40% des Gesamtergebnisses aus. Eine zielgerichtete Unterscheidung der GuV-Erfolgskomponenten von den OCI-Erfolgskomponenten ist zunächst ein erster Schritt, um die kommunizierte Erfolgslage des betrachteten Unternehmens würdigen zu können. Denn in der IFRS-Rechnungslegung ist Erfolgslage nicht gleich Erfolgslage. Die Vergleichbarkeit des OCI verschiedener kapitalmarktorientierter Unternehmen ist überdies auf der Basis bestehender Ausweiswahlrechte noch lange nicht erreicht.
SCHRIFTTUM
ANTONAKOPOULOS, N. (2010): Der Entwurf des IASB zur verbesserten Darstellung des Other Comprehensive Income (OCI), in: PiR 2010, S. 217-220.
HÜTTERMANN, K./KNAPPSTEIN, J. (2014): Darstellung und Bedeutung des other comprehensive income – Eine empirische Analyse der DAX-Unternehmen, in: KoR 2014, S. 586-593.
KÜTING, K./REUTER, M. (2009): Erfolgswirksame versus erfolgsneutrale Eigenkapitalkomponenten im IFRS-Abschluss – Gewöhnungsbedürftiger Gewinnausweis für deutsche Bilanzierer und Abschlussleser, in: PiR 2009, S. 44-49.
SCHMELING, A.-K. (2015): Auswirkungen des neuen Offenlegungskonzepts des IAS 19 (rev. 2011) auf die Praxis der Berichterstattung im Anhang, in: KoR 2015, S. 86-94.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!